Neues Meldegesetz ab 01. November 2015
Ab dem 01.11.2015 gilt ein neues Meldegesetz, dass den Vermieter dazu verpflichtet den Ein- bzw. Auszug eines Mieters zu bestätigen. Die wichtigsten Infos erhalten Sie in diesem Artikel.
Der 01.11.2015 gilt als Stichtag für das neue Meldegesetz. Dies regelt, dass der Vermieter ab diesem Zeitpunkt den Ein- und Auszug eins Mieters schriftlich bestätigen muss. Das neue Meldegesetz gilt dann einheitlich in allen Bundesländern.
Zwei Wochen Frist für die Meldebestätigung
Bisher war es so, dass ein Mieter eine Woche Zeit hatte, sich in seinem neuen Wohnort anzumelden. Die Frist wurde nun einheitlich auf zwei Wochen verlängert, mit dem Unterschied, dass der Vermieter nun den Ein-/Auszug schriftlich bestätigen muss. Ohne die Bestätigung kann der Mieter sich nicht an seinem neuen Wohnort anmelden. Daher ist der Vermieter bzw. ein von ihm bevollmächtigter Verwalter dazu verpflichtet diese pünktlich auszustellen.
Bußgeld bei Nichteinhaltung möglich
Damit der Vermieter seinen Pflichten auch rechtzeitig nachkommt, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eines Bußgeldes in das Gesetz mit aufgenommen. So ist es möglich, dass wenn der Vermieter nicht rechtzeitig die Meldebestätigung anfertigt und aushändigt und der Mieter dies dem Meldeamt mitteilt, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 € verhängt werden kann. Der Gesetzgeber will somit den Druck auf die Vermieter erhöhen, damit diese ihrer Pflicht nachkommen.
Meldebestätigung auch bei Auszug Pflicht
Der Mieter muss sich nur bei Einzug am neuen Wohnort anmelden. Dem gegenüber steht, dass der Vermieter auch dessen Auszug bestätigen muss. Hier gilt auch die Frist von zwei Wochen. Es gibt für den Vermieter auch die Möglichkeit sich bei der Meldebehörde zu informieren, ob sich sein Mieter auch wirklich abgemeldet hat. Aber auch die Meldebehörde hat die Befugnis Informationen zu ehemaligen und aktuellen Mietern beim Vermieter einzuholen.
Falsche Meldebestätigung soll verhindert werden
Die Änderung des Meldegesetzes beruht auch auf der Tatsache, dass es in der Vergangenheit sehr leicht war, falsche Meldebestätigungen zu erhalten. So war es für Behörden und Polizei nicht immer einfach, nach Personen zu fahnden, da sich diese nicht in der angegeben Wohnung befanden.
Stellt nun ein Vermieter eine falsche Meldebestätigung für eine Wohnung aus, in der die angegebenen Personen gar nicht wohnen, so riskiert der Vermieter hiermit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 €.
So sollte eine Meldebestätigung aussehen
Damit alle wichtigen Daten in der Meldebestätigung enthalten sind, gibt ein bestimmte Angaben, die auf keinen Fall in der Meldebestätigung fehlen dürfen:
- Anschrift und Name des Wohnungsgebers (Vermieter)
- Datum des Ein- bzw. Auszugs
- Adresse und Lage innerhalb der Immobilie (z.B. EG links etc.) der vermieteten Wohnung
- Angaben aller neuen bzw. ehemaligen Mieter
- Angaben zum Vertreter des Vermieters (z.B. Verwalter)
Als Service bieten wir Ihnen hier eine Vorlage für die Meldebestätigung zum kostenlosen Download an. Die Vorlage liegt im PDF-Dateiformat vor und kann einfach von Ihnen ausgedruckt werden.
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